Wir informieren Sie gerne über ihre Vorteile unserer Arbeit


Statt beobachten - MITMACHEN!!!!

 

Für unsere Landtagsabgeordneten Janine Wissler und Willi van Ooyen

We­gen ihrer Teilnahme an der Anti-Nazi-Demo in Dresden im Februar 2010 wurde auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Dresden, einem Antrag der NPD folgend,  mit der Mehrheit von CDU und FDP im hessischen Land­tag, nur den linken Landtagsabgeordneten Janine Wissler und Willi van Ooyen, die Abgeordneten-Immunität abgesprochen .


Damit wird das Recht von Abgeordneten auf freie Meinungsäußerung unzumutbar eingeschränkt.

 

Unsere Arbeit ist STRENG GEHEIM......

Der Geheimdienst sammelt Zeitungsartikel über uns.....

Erleben Sie lieber das Original!!

 

Blockupy Frankfurt - Statement von Ulrich Wilken 16. Mai 2012

Liebe Genossinnen und Genossen,

 

es gilt in Frankfurt in den nächsten Tagen die Versammlungsfreiheit zu

verteidigen, der Protest gegen Spardiktat und Sozialabbau ist auch vom

Hessischen Verwaltungsgericht verboten worden. Jetzt ziehen wir vor das

Bundesverfassungsgericht!

 

Mit den umfassenden Verboten von Kundgebungen, Mahnwachen und

Demonstrationen gegen die europäische Krisenpolitik und die Verarmung

breiter Bevölkerungsgruppen in der EU vom 16. bis 19. Mai in Frankfurt

hat die Stadt Frankfurt das grundgesetzlich geschützte und garantierte

Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Ein

solches Verbot ist haltlos, unterhöhlt und gefährdet   Demokratie und

sozialen Frieden in der Stadt.

 

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat für Donnerstag, 17. Mai

2012, 12 Uhr, eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf

Versammlungsfreiheit in Frankfurt angemeldet. Hierzu läuft derzeit noch

das Gerichtsverfahren.

 

Da Protest verboten ist, werde ich morgen, Donnerstag, versuchen, zum

Paulsplatz zu spazieren und zu gucken, wie viele wir so ab 12 Uhr

werden.

 

Bis morgen.

 

Mit solidarischen Grüßen

 

Ulrich J. Wilken

 

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DIE LINKE. Hessen

Michael Müller

Landesgeschäftsstelle

Allerheiligentor 2-4

60311 Frankfurt a. Main

Telefon: 069-706502

Fax: 069-7072783

www.die-linke-hessen.de

Blockupy in Frankfurt

Wird BLOCKUPY in Frankfurt stattfinden?

Die Stadt Frankfurt will die Blockade zum Protest verbieten.

Schließt Euch dem Protest gegen das Demonstrationsverbot an:

http://blockupy-frankfurt.org/de



 Pressemeldungen - Interview der Frankfurter Rundschau mit Ulrich Wilken:

Interview zu Blockupy-Verbot

"Ich kann zivilen Ungehorsam verstehen"

Ulrich Wilken, Landesvorsitzender der Linken, äußert sich im Interview zum Recht auf öffentlichen Protest und beruft sich auf die verbriefte Versammlungsfreiheit nach Artikel acht des Grundgesetzes.

ZUM INTERVIEW MIT ULRICH WILKEN


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In bester Verfassung zum Schutz der Demokratie!

Autor: Lothar Hügel

Gemeinsam mit tausenden Menschen waren Politikerinnen und Politiker der LINKEN am 18. Februar nach Dresden gefahren, um ein deutliches Signal für Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte zu setzen. Gegen mehrere LINKE-Politikerinnen und Politiker wird von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, weil sie 2010 an der Anti-Nazi-Demo in Dresden teilgenommen hatten. Ihre Immunität wurde aufgehoben.

Im Vorfeld hatten die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen, erklärt: „Es ist eine Schande, dass nun diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich den Neonazis in den Weg gestellt haben. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden und alle Versuche, der­artige Aufmärsche gegen alle Widerstände und zivilgesellschaftliches Engagement durchzuboxen, machen einmal mehr deutlich, wie staatliche Stellen im Kampf gegen rechts versagen."

Willi van Ooyen: „DIE LINKE wird sich nicht einschüchtern lassen von abstrusen staatsanwaltlichen Ermitt­lungen oder Immunitätsaufhebungen. Wir werden den Neonazis die Straßen nicht überlassen. Das sind wir nicht zuletzt den Opfern rechter Gewalt schuldig."

Für unsere Kreisorganisation im Hochtaunuskreis war selbstverständlich, das zumindest einige von uns trotz großer klimatischer Kälte am Tag der Landtagsabstimmung zur Aufhebung der Immunität vor dem hessi­schen Landtag protestierten. Angesichts vieler angeblicher "Versäum­nisse" des Verfassungsschutz bei Er­mittlungen gegen Rechtsradikale und unge­rechtfertigten Drohungen und Ungerechtigkeiten gegen linke Poli­tiker und Parlamentarier fühlen wir uns politisch verfolgt und in freier Meinungsäußerung bedroht.

Berliner Gericht erklärt Überwachung radikaler Linker für unzulässig, die Folgen dürften gering sein

Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren. Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatte­ten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärun­gen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Be­gründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.

Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzver­treters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klä­gers Volker Gerloff an, der von "abenteuerlichen Konstruktionen" der Überwachungsbehörden sprach.

Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vorn­herein aussichtslos seien.

Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.

Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der "militanten Gruppe" an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschie­dener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.


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Internationaler Frauentag: 3 März in Bad Homburg


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Equal Pay Day 2012

Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern


Die Bundesgeschäftsstelle Entgeltgleichheit und das Forum Equal Pay Day öffnen ab sofort ganzjährig ihre Pforten.


Dies verkündeten heute die Business and Professional Women (BPW) Germany, Initiatorinnen des Equal Pay Day in Deutschland.


Ziel ist es, die Initiative des Equal Pay Day, des Tags für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, über den Aktionstag hinaus durch ein ganzjähriges Engagement deutlich zu stärken.



23. März 2012    ist EQUAL PAY DAY


Homepage Equal Pay Day 2012