
Liebe Genossinnen und Genossen,
es gilt in Frankfurt in den nächsten Tagen die Versammlungsfreiheit zu
verteidigen, der Protest gegen Spardiktat und Sozialabbau ist auch vom
Hessischen Verwaltungsgericht verboten worden. Jetzt ziehen wir vor das
Bundesverfassungsgericht!
Mit den umfassenden Verboten von Kundgebungen, Mahnwachen und
Demonstrationen gegen die europäische Krisenpolitik und die Verarmung
breiter Bevölkerungsgruppen in der EU vom 16. bis 19. Mai in Frankfurt
hat die Stadt Frankfurt das grundgesetzlich geschützte und garantierte
Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Ein
solches Verbot ist haltlos, unterhöhlt und gefährdet Demokratie und
sozialen Frieden in der Stadt.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat für Donnerstag, 17. Mai
2012, 12 Uhr, eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit in Frankfurt angemeldet. Hierzu läuft derzeit noch
das Gerichtsverfahren.
Da Protest verboten ist, werde ich morgen, Donnerstag, versuchen, zum
Paulsplatz zu spazieren und zu gucken, wie viele wir so ab 12 Uhr
werden.
Bis morgen.
Mit solidarischen Grüßen
Ulrich J. Wilken
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DIE LINKE. Hessen
Michael Müller
Landesgeschäftsstelle
Allerheiligentor 2-4
60311 Frankfurt a. Main
Telefon: 069-706502
Fax: 069-7072783
www.die-linke-hessen.de
Die Stadt Frankfurt will die Blockade zum Protest verbieten.
http://blockupy-frankfurt.org/de
Interview zu Blockupy-Verbot
Ulrich Wilken, Landesvorsitzender der Linken, äußert sich im Interview zum Recht auf öffentlichen Protest und beruft sich auf die verbriefte Versammlungsfreiheit nach Artikel acht des Grundgesetzes.
ZUM INTERVIEW MIT ULRICH WILKEN
Autor: Lothar Hügel
Gemeinsam mit tausenden Menschen waren Politikerinnen und Politiker der LINKEN am 18. Februar nach Dresden gefahren, um ein deutliches Signal für Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte zu setzen. Gegen mehrere LINKE-Politikerinnen und Politiker wird von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, weil sie 2010 an der Anti-Nazi-Demo in Dresden teilgenommen hatten. Ihre Immunität wurde aufgehoben.
Im Vorfeld hatten die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen, erklärt: „Es ist eine Schande, dass nun diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich den Neonazis in den Weg gestellt haben. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden und alle Versuche, derartige Aufmärsche gegen alle Widerstände und zivilgesellschaftliches Engagement durchzuboxen, machen einmal mehr deutlich, wie staatliche Stellen im Kampf gegen rechts versagen."
Willi van Ooyen: „DIE LINKE wird sich nicht einschüchtern lassen von abstrusen staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Immunitätsaufhebungen. Wir werden den Neonazis die Straßen nicht überlassen. Das sind wir nicht zuletzt den Opfern rechter Gewalt schuldig."
Für unsere Kreisorganisation im Hochtaunuskreis war selbstverständlich, das zumindest einige von uns trotz großer klimatischer Kälte am Tag der Landtagsabstimmung zur Aufhebung der Immunität vor dem hessischen Landtag protestierten. Angesichts vieler angeblicher "Versäumnisse" des Verfassungsschutz bei Ermittlungen gegen Rechtsradikale und ungerechtfertigten Drohungen und Ungerechtigkeiten gegen linke Politiker und Parlamentarier fühlen wir uns politisch verfolgt und in freier Meinungsäußerung bedroht.
Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren. Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatteten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärungen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Begründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.
Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzvertreters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klägers Volker Gerloff an, der von "abenteuerlichen Konstruktionen" der Überwachungsbehörden sprach.
Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien.
Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.
Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der "militanten Gruppe" an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.

Die Bundesgeschäftsstelle Entgeltgleichheit und das Forum Equal Pay Day öffnen ab sofort ganzjährig ihre Pforten.
Dies verkündeten heute die Business and Professional Women (BPW) Germany, Initiatorinnen des Equal Pay Day in Deutschland.
Ziel ist es, die Initiative des Equal Pay Day, des Tags für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, über den Aktionstag hinaus durch ein ganzjähriges Engagement deutlich zu stärken.